Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schloßhauptmann
Schloßhauptmann, m., Schloßhauptleute, pl.
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wenn wir [Kurfürst] auf unserm schlosse ... zusammenkuͤnffte halten, und sie [besitzer der burg-lehen] durch unsern schloß-hauptmann oder hauß-voigte, in unserm schlosse ... aufzuwarten beschieden werden1587 CCMarch. II 5 Sp. 16 Faksimile
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es soll auch unser schloßhauptman uff die bauwercke, viehoffe und schaffereyen unsers ... ambts fleisige uffsicht haben1624 Pommern/Kern,HofO. I 181
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erbieten wir uns dahin, bey dem schloßhaubtman [der Kufsteiner Festung] alda die verfiegung zuthuen, damit bey etwo khonfftig ... weiters vorgehenden visitationen denen abgeordneten visitatoribus das portabile ... zum ersehen ... in die pfarrkhirchen ... sollen übertragen werden1661 ZRG.² Kan. 47 (1961) 144
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dero hauß-voigtey-gerichte (welches ... unter der direction dero wuͤrcklichen geheimbten raths, schloß-hauptmanns ... v.P. ... gehalten werden soll)1706 CCMarch. II 1 Sp. 349 Faksimile
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daß ... in gemeinen hof-delictis, so die hof-bedienungen selbst concerniren, von dem schloß-hauptmann die verbrechere mit denen gewoͤhnlichen strafen anzusehen ... sind1707 AltenburgSamml. I 196 Faksimile
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[Rang- und Hofordnung:] class. iv. die general-majors, der haus-marschall, die hof- und land-jaͤgermeister, die cammer-herrn, die schloß-hauptleute1750 Moser,Hofr. I Beil. 392 Faksimile
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deßwegen [Besuchserlaubnis bei einem Inhaftierten] bey dem schloßhauptmann zu P. die gnaͤdigste verordnung zu thun1774 Moser,JustizVerf. I 653 Faksimile
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die koͤnigliche landesregierung soll nach vorschrift der regimentsform aus folgenden personen bestehen ... 4) aus dem schloßhauptmann, der die oberinspektion uͤber die koͤniglichen aemter hat1786 Gadebusch,Staatskunde I 366 Faksimile
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der schloßhauptmann bereiset jaͤhrlich die saͤmtlichen koͤnigl. aemter, macht die holzverschlaͤge zu den noͤthigen bauten des kuͤnftigen jahres1788 Gadebusch,Staatskunde II 301 Faksimile