Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Schloßhauptmann
Schloßhauptmann, m., Schloßhauptleute, pl. Burgvogt, militärischer Kommandant einer Feste, dann auch höherer Hofbeamter eines Residenzschlosses mit Aufsichtsfunktionen; auch: ein Hoftitel für verdiente Höflinge bdv.: Schloßkapitän wenn wir [Kurfürst] auf unserm schlosse ... zusammenkuͤnffte halten, und sie [besitzer der burg-lehen] durch unsern schloß-hauptmann oder hauß-voigte, in unserm schlosse ... aufzuwarten beschieden werden 1587 CCMarch. II 5 Sp. 16 Faksimile es soll auch unser schloßhauptman uff die bauwercke, viehoffe und schaffereyen unsers ... ambts fleisige uffsicht haben 1624 Pomm…