Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schleppsack
Schleppsack, m.
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[strafbare Injurie:] ein schleppsak, eine brakin1558 JbMittelfrk. 1 (1830) 33
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was die gottlosen vnverschambten concubinen, die man gemain köchin zu nennen pflegt, belangt: ... schier alle [Priester sind] ... mit solchen schäntlichen schleppseckhen behenckht vnnd [haben] mit ihnen auch kinder aus verdambter geburth erzeugt1577 Schmeller² I 531 Faksimile
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succuba ... slepsack1590 DiefenbGl. 563c Faksimile
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daß man kein besseres expediens werde ausfindig machen können, als wenn zu bestrafung dergleichen schleppsäckh und leichtfertigen dürnen ein zuchthaus errichtet ... würde1751 NeuburgKollBl. 55 (1891) 124
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dahingegen wider die dritte gattung der huren und gemeinen schleppsaͤcken ... landgerichtlich mit empfindlicher leibsstraffe, und jeweiliger lands- oder landgerichtsverweisung zu verfahren ist1769 CCTher. 81 § 2 Faksimile