Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schiffete
Schiffete, f.
als Ladung beförderte Menge; auch als Maß für das Frachtgut eines Schiffes
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wie ir ... gross schiffeten mit korn an see fertigend1531 SchweizId. VIII 375 Faksimile
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es schwerdt ... ein jeweiliger clostermüller ..., das von Thun kommende getreidt ... zu rönnlen, das von jeder schiffeten außgebende fleißig zu verzeichnen und einem herr landvogt an und einzugeben1746 InterlakenR. 421 Faksimile
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[Tarif des Schifflohns:] von 250 burden strohw, so in ca. 1 schiffeten - 50 btz.1762 InterlakenR. 639 Faksimile