Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Scheucher
Scheucher, m.
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die eichel im forst sind jedermann niden frei und erlaubt, so viel der abreißen, dem scheucher nicht mehr, denn andern15. Jh. Gemeiner,RegensbChr. III 527
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publici latrones. die offen scheucher vnnd dieb soͤllen erhenckt werden nach alten rechten1494 LibriFeud.(Pflantzm.) [46]