Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schellenwerkstrafe
Schellenwerkstrafe, f.
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wegen ... der hurey und des ehebruchs [soll an denjenigen], welche armuths halber ihr geltstraf nicht erlegen können, ... die schellenwerkh-straf ... vollstreckht und exequiert werden1685 BaselRQ. I 2 S. 621 Faksimile
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[an den Verbrechern], welche armuth haben [und] die ... auf hurerey und ehebruch gesetzte geldstraf nicht erlegen können, [soll] ... die schellenwerkstraf ... vollstreckt und exequirt werden1717 BaselRQ. I 2 S. 723 Faksimile
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wildprett kaufflich annehmen, und dabey sothane wilderer wißentlich und vorsetzlich nicht anzeigen, sondern verhehlen, sollen mit obberuͤhrter zweyfacher geld- und zwey monathlicher schellen-werck-straffe angesehen werden1718 Reyscher,Ges. VI 295 Faksimile
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wenn sich ein foͤrster auf einer untreue betreten lassen wuͤrde, so soll er mit cassation, zuchthaus- oder schellenwerks-strafe oder gar ... mit peinlichem prozeß angesehen werden1748 WirtRealIndex I 523 Faksimile