Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schaustufe
Schaustufe, f.
"ein durch Schönheit oder Seltenheit ausgezeichnetes Stück Mineral" Veith,Bergwb. 478
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sol nimands khein erczs von dissem unnserm berckwerck tragenn ... usgenomen ein zimlich schaustuflein, doch dass ... der berckvogt solich schawestufflein zuvor, wess es wert, schecze1536 WeilmünsterBO. 500
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wir wollen hiermit dem ... bergmeister einige schau-stuffen oder ertz von den zechen zu nehmen ernstlich verbothen haben1698 Span,Bergsp. 273 Faksimile
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[der bergleute] pflichten sind: keine versamlung und auflauf anzustellen, keine schaustufen mitzunemen1757 Estor,RGel. I 226 Faksimile
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von den schaustufen [wird] der zehende nach der taxe erleget1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 92 Faksimile