Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schauessen
Schauessen, n.
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sol alles betteln vor und uͤber den tischen ... mit umbtragen des schau-essens ... verbotten seyn, dann diese unordnunge offtmahls hochzeit-geste zuruͤcke gehalten, daß sie nicht erschienen sindt1580 CCMarch. V 1 Sp. 65 Faksimile
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so auch ... jemandt ein schaueessen zu geben hat, das soll in den vier gerichten mit begriffen sein1590 Danzig/Sehling,EvKO. IV 194 Faksimile
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wir wollen auch allen bißherigen uberfluß an tractamenten, schau- und einschieb-essen gaͤntzlichen abgeschaffet wissen1661 LeipzStO. 456 Faksimile