Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
schatzgeld n.
schatzgeld , schätzgeld , n. 1 1) in geld bestehende abgabe. Adelung : wann sie eim land oder einer stat absagten, und des schatzgelts begerten. Aventin. 1, 161, 9 ; doch mag der lehenherr seinen auszstand am schatzgeld einbehalten und dem landtsiedel den uberrest erlegen. Lennep landsiedelr. 2, 24 a ; sein ( des armen ) artzt ist die natur. verderbst du ihn durch feuer, verbrennst ihm was er hat, so ist er frey von steuer, er legt kein schatzegeld, gibt keinen brückenzoll, geht sicher ausz und ein, wohin er wil und soll. Opitz 1, 107 . 2 2) geld, welches man als kostbarkeit aufhebt, oder auch…