Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schanzfron
Schanzfron, f.
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[zur Holzanlieferung] wären keine ander weithe mittel zu ergreiffen, als auf der axt [Achse] die beyführ entweder in der schantzfrohn oder mit bittfuhrn, auch nach gelegenheit umb ... führlohn zu veranstalten1698 C. Dümler, Neue Residenz in Bamberg (Neustadt/Aisch 2001) 566