Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schäferei
Schäferei, f.
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kummit iz abir also, daz die forgenanten lude keinen manne eins sundirhirten gunnent in den dorfen, adir einer sheferie, sa sal der shefere den luden helfen des koneges dienst zů rehte dragen1309 Wetterau/GrW. III 484 Faksimile
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ouch mag der vorgenante schultis vnd syne erbin haben scheferie ... von drenhundirt schofen1320 CDPruss. II 108 Faksimile
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darnach weiset man niemand keinen eigenen hirten, dann einem gesessenen ritter, der da sitzet baulich in dem gerichte, der mag einen eigenen hirten halten, und heisst eine schäfferey1461 Wetterau/GrW. III 418 Faksimile
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zum anderen, vorter wrögen die erbare geschworen und weisen der werdiger frauen zu eine frei schiefereie, was und wieviel der halfman des winters foderen kan, soll und mag er auch halten des somers1466 RhW. II 2 S. 35 Faksimile
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dat we ... brodere [des Franziskanerklosters] uns des huses ... vor eyne scefferige ... hebben und bruken mogen unde eynen scaffer edder eyne scefferynne ... dar in setten mogen1471 QuedlinbUB. I 504 Faksimile
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die schultzen vnd andere lehnleute so ... von der herrschafft mit schaͤffereyen ... belehnet ... sollen ihme auf jeder huefen zwey viertel schaffe zuehalten vergoͤnnet sein1561 CCMarch. V 1 Sp. 39 Faksimile
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sollen auch diejenigen, so in möllen, schefereien, viehöfen, vorwerken oder in andern örtern ausserhalb des dorfs wohnen und keine zehet, pechte oder zinse geben, aber sich gleichwol der kirchen und sacrament gebrauchen, dem pfarrer seinen vierzeiten pfenning geben1573 Brandenburg/Sehling,EvKO. III 119 Faksimile
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aus disser schefferei pflegt der scheffer jerlichs ... fur haußzins, kees und weidt gelt xxxi gulden zu geben und geht solche verleihung uff michaelis auß und an1578 Boxberg 801 Faksimile
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das auch dem closter G. etwan eine schefferey oder meyerszhof gleichsfalsz auch deiche von nötten wehren1585 Luxemburg/MansfeldKlUB. 100 Faksimile
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es sollen auch vnsere vnderthonen, so von alters her, keine aygne gemeine schaͤfferey gehabt, noch gehalten, ohne vnser erlaubnuß haben noch halten, bey straff zehen guldinWürtLO. 1621 S. 830 Faksimile
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ein schaͤfferey heist nicht allein ein schewer oder stallung, darinn die schaaff gestellet werden, noch auch die schaaff, sondern es wird das alles, schewren, stall, schaaff, wiesen, vnd weyd, damit die schaaff muͤssen vnterhalten werden, mit einem worte eine schaͤfferey genant1624 Wehner,Obs. 583 Faksimile
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hat die gemeind alhir die schäfferey eigentumlich zu halten, dieselbige zu verlehnen oder selbsten zu beschlagen, so viel stück daß felt erleiden mag, ohn herrschaftliche beschwerten jederzeit befreit gewessen1694 KirchheimW. 61
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wer in Pommern nur vier hackenhuefen sadigen ackers hat, ... der kan eigene huth und trifft, oder eine schæfferey halten2. Hälfte 17. Jh. Westphalen,Mon. II 1952 Faksimile
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eine jede herrschafft in Pommern ist befuegt die bauern nach gefallen abzusetzen, und auf dieselbige huefen ... schæffereyen anzulegen1740 Westphalen,Mon. II 1950 Faksimile
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die schaͤfereyen sind oͤfters mit einer besondern gerechtsame verknuͤpffet, nach welcher eine buͤrgerliche weibes-person alles schaaf-vieh, weiblichen geschlechts, ihrer nechsten bluts-freundin und niftel hinterlaͤsset1750 Klingner II 128 Faksimile
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nichts ist so leicht zu erfinden und auszuuͤben, als daß der landesherr z.b. ... die schaͤfereyen ... vor regalien erklaͤret1758 v.Justi,Staatsw. I 264 Faksimile
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die schaͤferey ist eine gerechtigkeit schafe zu halten und alles, was zu deren erhaltung nöthig, auszuüben1762 Wiesand 943 Faksimile
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oberschafmeister ... haben die aufsicht uͤber die schaͤfereien1788 Thomas,FuldPrR. I 203 Faksimile
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gerechtigkeiten, so einer herrschaft zu lehen gehen koͤnnen, als ... schaͤfereien1788 Thomas,FuldPrR. I 278 Faksimile
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hier ist der unterschied zwischen gelernten und eingekauften schaͤfern zu bemerken. jene sind solche, welche die schaͤferey handwerksmaͤßig erlernt haben und ... zu meister-schaͤfern erhoben werden1815 WirtRealIndex III 590 Faksimile