Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Samstagsuntertrunk
Samstagsuntertrunk, m.
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der samstags-untertrunk so zu 3 uhr nachmittags in der ratsstube gehalten [wird], dabei die bürgermeister und rechenherren sein sollen, ... soll ... eingestellt, aber bei den samstagskuchen [soll es] ... samt den 9 pfennig präsenz ... gelassen werden1614 VeröfflFrankf. VII 2 S. 534