Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Sabbatsfeier
Sabbatsfeier, f. (gottesdienstliche) Begehung des Sabbats [wenn] die schuldige sabbaths-feyer mit schlachten, backen und anderer zubereitung verbrochen wird, [soll an einem anderen Tag die] kirchmeß-predigt verrichtet ... werden, bey straff zweyer ... guͤlden 1666 GothaLO. II 3 Tit. 14 Faksimile (Abschnittsbeginn) [Übschr.:] stadt-vogt. soll uͤber die sabbaths-feyer ernstliche aufsicht haben 1757 CCHolsat. Nebenbd. II 1637 Faksimile [Übschr.:] sabbathfeyer. an den sonntagen und kirchlichen feyertagen muͤssen sich die handwerker aller arbeit und aller zunftgeschaͤfte enthalten 1785 Fischer,KamP…