Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Säbel
Säbel, m.
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sintemal die mord-diebe mit ihren sebeln ihn so grimmig empfangen, daß er fuͤr todt ligen bleibt1689 Valvasor,Krain III 2 S. 134 Faksimile
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die reichskleinodien, welche bei der kaiserlichen krönung gebraucht werden, sind ... 8) ein säbel von kaiser Karl dem großen1757 RechtVerfMariaTher. 445
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[Ausstattung der Soldaten:] zum gewehr gehoͤren theils beschuͤtzende ..., theils verletzende, degen, bajonett, ... saͤbel1771 Zincke,KriegsRGel. 30 Faksimile
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es ist ihnen [muͤllern] bey einem halben jahre festungshaft die fuͤhrung der muͤhlaͤxte, saͤbel, degen ... untersaget1793 Schwarz,LausWB. III 296 Faksimile