Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Säbel
Säbel, m. Waffe in Form eines langen, breiten Messers, Krummschwert sintemal die mord-diebe mit ihren sebeln ihn so grimmig empfangen, daß er fuͤr todt ligen bleibt 1689 Valvasor,Krain III 2 S. 134 Faksimile die reichskleinodien, welche bei der kaiserlichen krönung gebraucht werden, sind ... 8) ein säbel von kaiser Karl dem großen 1757 RechtVerfMariaTher. 445 [Ausstattung der Soldaten:] zum gewehr gehoͤren theils beschuͤtzende ..., theils verletzende, degen, bajonett, ... saͤbel 1771 Zincke,KriegsRGel. 30 Faksimile es ist ihnen [muͤllern] bey einem halben jahre festungshaft die fuͤhrung der mu…