Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Rottierungssache
Rottierungssache, f.
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rottierungs sachen, da ein hauß oder ander liegend gut, fuͤr die zinß liegen bleybt, vnd die zinßherren deß vorzugs halben sich zweyenFrankfRef. 1578 I 1 § 17 Volltext (und Faksimile)