Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
rotbedeckt
rotbedeckt, adj.
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sol ... jedes jars, wann sollicher wyderdienst verrichtet wirdet, dem besizer des guets so inn diennt ... [der Eintrag aus dem Urbarbuch] offentlich verlesen, vnd das gemaͤl [Bild der mit einem roten Tuch bedeckten Widder] gezaigt worden, damit diese und khunftige besizer ... zu ewigen zeiten ain wahres vnd gewieß wissen haben, woheer sich sollicher rotbedeckhter wyderdienst genommen ... habe1570 Hübner,ErzstSalzb. II 351 Anm.