Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
rotbedeckt
rotbedeckt, adj. rotbedeckter Widderdienst Abgabe von Widdern, die mit einem roten Tuch bedeckt sind, zur Erinnerung an die Hinrichtung des Vorbesitzers des Gutes, von dem geleistet werden muß; vgl. Beleg 1570 bei rot (II 3) vgl. Blutwidderdienst sol ... jedes jars, wann sollicher wyderdienst verrichtet wirdet, dem besizer des guets so inn diennt ... [der Eintrag aus dem Urbarbuch] offentlich verlesen, vnd das gemaͤl [Bild der mit einem roten Tuch bedeckten Widder] gezaigt worden, damit diese und khunftige besizer ... zu ewigen zeiten ain wahres vnd gewieß wissen haben, woheer sich sollicher r…