Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
romanisch Adj.
romanisch Adj.
romanisch Adj. ‘dem europäischen Kunststil der hochfeudalen Epoche (etwa 1000 bis 1250) zugehörig, zur Familie der aus dem Lateinischen hervorgegangenen Sprachen gehörend oder für deren Sprecher charakteristisch’. Das nach lat. Rōmānus ‘römisch’ (vom Stadtnamen lat. Rōma) gebildete Adjektiv ist, zunächst in demselben Sinne, seit dem 16. Jh. gebräuchlich. Im 18./19. Jh. kommt es vereinzelt auch (als Ableitung von Roman, s. d.) in der Bedeutung ‘romanhaft’ vor. Der im ausgehenden 18. Jh. einsetzenden terminologischen Verwendung in der Sprachwissenschaft folgt Anfang des 19. Jhs. der kunstgeschichtliche Terminus, der sich auf die Feststellung gründet, daß im Baustil des Hochmittelalters Elemente der antiken römischen Baukunst fortleben; hierzu Romanik f. (Anfang 20. Jh.). – Romanist m. ‘Lehrer, Forscher auf dem Gebiet der Romanistik’. Aus lat. Rōmānus ‘römisch’ und der (im Frühnhd. häufig negative Wertung ausdrückenden) Ableitungssilbe -ist, die auf lat. -ista, griech. -istēs (-ιστης) zurückgeht, wird im 16. Jh. Romanist ‘Anhänger des Papsttums’ geschaffen. Das Substantiv ist in diesem Sinne noch im 17. Jh. üblich, steht im 18. Jh. gelegentlich für ‘Romanschreiber’ (unter Einfluß von gleichbed. frz. romaniste), bezeichnet um die Mitte des 19. Jhs. (wie engl. romanist bereits vom 17. Jh. an) in der Rechtswissenschaft den Vertreter des römischen Rechts (im Unterschied zu Germanist, s. d.) und findet sich schließlich seit der 2. Hälfte des 19. Jhs. in der oben angegebenen modernen Bedeutung. Nach dem Modell von Romanist entstehen in der Wissenschaftssprache des 19. Jhs. zunächst Germanist und Slawist (s. d.); der Bildungstyp wird dann für die den verschiedenen Zweigen der Philologie entsprechenden Personenbezeichnungen geläufig, s. Anglist, vgl. Nordist, Bohemist, Keltist, Orientalist. Romanistik f. Wissenschaft von den romanischen Sprachen und Literaturen (20. Jh.); romanistisch Adj. ‘in das Gebiet der Romanistik gehörend’ (2. Hälfte 19. Jh.), auch ‘das römische Recht vertretend’ (Mitte 19. Jh.), vorher schon ‘zur römischen Kirche, zum Papsttum gehörig’ (16. Jh.).