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Roßdienst

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Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch

Roßdienst

Roßdienst, m.

Gestellung und Unterhaltung eines für den Kriegsdienst ausgerüsteten Pferdes mit Reiter als von einem Lehen zu leistender Dienst; meton. auch das Anrecht hierauf
  • die rossedienst haben wir belehent von dem vorgenanten guete iklichs mit achczig huben und vorbas was do mee gutes ist, do sullen sie von iklichen virczig huben einen platendienst tun
    1321 CDPruss. II 124 Faksimile
  • scal ich H.G. vnde mine rechten erfnamen K.V. ... vrien van deme haluen orsedeneste, dat vppe dat ghut lopt
    1352 MecklUB. XIII 148 Faksimile
  • globen wir [Ks. Karl IV.], daß wir ... nicht moͤgen sollen kein burg-lehn, oder ledige doͤrffer, roß-dienste oder land-vogteyen des obgenandten fuͤrstenthumbs erblich vergeben
    1356 Lünig,CJFeud. II 284 Faksimile
  • vf der schultissei hat das closter den rossdienst
    1410 SchlesDorfU. 255 Faksimile
  • das wir ine des rosdinstes qwid, ledig vnd losz lassen
    1441 CDBrandenb. I 11 S. 352
  • de ... de güder ... annimpt, de mot ok den rossdienst plegen
    vor 1531 RügenLR. 158
  • lehnwahre und rosdienst
    1571 BrandenbSchSt. I 558
  • die landtsfürstliche hoheit ... darunter wier die iurisdiction, roßdienst und landvolge ... gemeint ... haben wollen
    1573 Sachsse,MecklUrk. 289 Faksimile
  • in ao. 1564 hat der roßdienst von beiden fürstenthümbe aussgetragen bei 900 pferde
    1607/8 QFSchleswHG. 28 S. 92
  • bewilligen wir ..., daß bey empfahung der lehen die lehngelder hinfurter nicht mehr nach werth der guͤter, sondern nach hoͤhe der roß dinste, alß alle wege vom pferde zwantzig thaler, ... solle gegeben ... werden
    1611 CCMarch. VI 1 Sp. 224 Faksimile
  • die rollen wegen des roßdienstes [sollen] allezeit itziger unser verordnung nach bei allen musterungen und sonsten richtig gehalten und dieselben durchaus ohne unsern spezialbefehl nicht geschwächet oder durch schickung weniger pferde zweifelhaft gemacht werden
    1618 v.d.Ohe,LünebVerw. 155
  • behaͤlt sich der herr hertzog vor: die schuldige roß- und mann-dienste, steuer und folge
    1624? Cramer,Neb. 104 S. 502 Faksimile
  • die contributionen, roßdienst und urpflicht belangend, so die hinterlassene adliche praͤdia und rittersitze in zeit des der wittwe waͤhrenden gnadenjahrs abzuhalten schuldig
    1636 SystSammlSchleswH. II 2 S. 595
  • ist ein jeder schuldig, mit fleiß daran zu seyn, daß er mit seinem roßdienst sich zu allen zeiten ... an roß, mann, gewehr und waffen der musterrolle gemaͤß fertig halte
    1650 EstRitterLR. 474 Faksimile
  • e.ch.d. gehet an den schuldigen roßdiensten nichts ab, weil dieselbe uf deren von K. hauptgüeter ... verbleiben und davon geleistet werden müssen
    1651 ProtBrandenbGehR. IV 351 Faksimile
  • ross- und lehn-dienste, als ein onus reale, folget das lehn
    1658 Mevius,MecklLREntw. 723 Faksimile
  • wann aber ... in dem lande daruͤber vil unordnung ... erwachsen, daß keine bestaͤndige land-matricul; dahero in den steuren und roß-diensten grosse ungelegenheit ... gewesen
    1663 Moser,RStändeLand. 652 Faksimile
  • [Berechnung eines Vermögensanteils:] den abzug der beschwerden ... deutlicher zu machen, wird hiemit gemeldet, daß man unter jenen verstehe, die ordinaire priester- und kuͤster pflicht, auch was sonst an die kirche und an zehenden vom lande muß gegeben werden, insonderheit den roßdienst
    1738 BremRitterR. 12 Anm. d Faksimile
  • daß die sattelfreyen guͤther solche guͤther seyn, welche einigermaßen von dem vollen roß-dienst befreyet
    1739 Denecke,DorffR. III 193
  • wie es bey veräusserung roß-dienst-pflichtiger güter oder pertinentien, mit der ab- und zuschreibung des roß-dienstes gehalten werden solte
    1740 SammlVerordnHannov. I 268 Faksimile
  • so viel der buͤrger land-guͤter antrifft, sollen diejenigen, so land-guͤter haben, und davon roß-dienst und stewr zu thun schuͤldig seyn, dieselbige leisten
    1771 Cramer,Neb. 104 S. 524 Faksimile
  • roßdienst ... war bisher eine geldabgabe der landguͤter an die krone, welche anstatt der vormals von ihnen gestelleten reiter, jaͤhrlich bezahlt wurde: seit einfuͤhrung der kopfsteuer hat sie aufgehoͤrt
    1795 IdLiefl. 195 Faksimile
  • wenn die ritterpferde aufgefodert werden, ist der meyer D. schuldig mit aufzusitzen, item C.L. muß auf erfodern ein pferd mit dem geschirr austhun, wenn der roßdienst erfodert wird
    18. Jh. v.Minnigerode,Königszins 73

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Roßdienst

    Deutsches Rechtswörterbuch

    Roßdienst, m. Gestellung und Unterhaltung eines für den Kriegsdienst ausgerüsteten Pferdes mit Reiter als von einem Lehe…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit roßdienst

10 Bildungen · 9 Erstglied · 1 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von roßdienst 2 Komponenten

roß+dienst

roßdienst setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

roßdienst‑ als Erstglied (9 von 9)

Roßdienstgeld

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roßdienst·geld

Roßdienstgeld, n. Ablösung des Roßdienstes durch Geldzahlung der hauptmann der altmark hat berichtet, daß der generalwachtmeister Q. begehrt…

Roßdiensthalter

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roßdienst·halter

Roßdiensthalter, m. Person, die Roßdienst bereitstellen muß wenn jemand von reutern oder fuß-knechten durch sein verbrechen in eine gerichtl…

Roßdienstlängde

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Roßdienstlängde, f. Register der Güter, die Roßdienst leisten müssen vgl. Landlängde in der roß-dienst-längde muͤssen die hoff-lage und vieh…

Roßdienstordnung

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roßdienst·ordnung

Roßdienstordnung, f. rechtliche Regelung des Roßdiensts lassen k.m. die ritterschaft und den adel bey der roßdienst-ordnung, welche in den a…

Roßdienstparzelle

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roßdienst·parzelle

Roßdienstparzelle, f. Grundstück, von dem Roßdienst geleistet werden muß wenn auch ein ... hoff keine roß-dienst-prezel oder rente haͤtte, s…

Roßdienstpferd

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roßdienst·pferd

Roßdienstpferd, n. Pferd, das für den Roßdienst bereitgestellt wird; auch Berechnungsgrundlage für anteilig zu leistenden Roßdienst auf solc…

Roßdienstreiter

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roßdienst·reiter

Roßdienstreiter, m. zum Roßdienst eingesetzter Reiter vgl. 1Reiter (I) daß ein jeder bey zeiten seinen roß-dienst-reuter an der hand schaffe…

roßdienst als Zweitglied (1 von 1)

Ritterroßdienst

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ritter·roßdienst

Ritterroßdienst, m. Roßdienst als Ritterdienst krieges-sachen ... contributions-anlagen und einnahme, auch ritter-rosdienste und exekutions-…