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Manndienst

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Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch

Manndienst

Manndienst, m. u. n.

I die aus einem Lehnsverhältnis sich ergebende Pflicht zur Heer-, Hof- u. Gerichtsfolge, zu Diensten und Abgaben aus dem Lehnsgut, ¹Lehndienst
II die von einem Mann geschuldete körperliche Arbeit, Frondienst

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    ManndienstDer

    Campe (1807–1813) · +1 Parallelbeleg

    ✱ ✱ Der Manndienst , — es, Mz. — e , der Lehndienst.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit manndienst

2 Bildungen · 0 Erstglied · 2 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von manndienst 2 Komponenten

mann+dienst

manndienst setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

manndienst als Zweitglied (2 von 2)

Salzamtmanndienst

DRW

salzamt·manndienst

Salzamtmanndienst, m. Tätigkeit als Vorsteher des Salzamts (I) A.L. auß K., als er ein lange zeit hof cammer secretari gewesen vnd den salz …