Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Rittertag
Rittertag, m.
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als ouch uf demselben dach ein ritterdach zu L. gewest ist, von geheische myns gnedigen herrn, und raet un wissen der ritter1408 Werveke,LuxembKulturg. I 56
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ad fideles manus a vicariis ... in dem 83sten jahre up der 10000 ridder-dag15. Jh.? Staphorst,HambKG. I 2 S. 850 Faksimile
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ob nit zu notz und furdernis des rechten in genantem rittergerichtshobe zu wegen zu bringen, das die rittertage zu meermalen denn gewoenlich ... werden1525/26 CoutLuxemb. Suppl. II 185
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auf unserm ... zu W. gehaltenen ritter-tag uns solche fuͤrstliche ... declaration ... gefallen lassen1562 Moser,StaatsR. 31 S. 312 Faksimile
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herz. P. und seine nachfolgere pflagen ... allemal ůber das dritte jahr zu zeiten auch nach erheischung der notturft, auser der ordnung ritter-taͤge, welche sie capitel nennen, anzustellen1668 Fugger,Ehrensp. 449 Faksimile
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also soll er [adeliger Oberbeamter aus der Ritterschaft] auch bey keinem ritter-tag ... etwas rathen, vornehmen oder thun ... welches zu des churhauses ... schaden gereichen kan1678 Karst,Neustadt/H. 231
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nachricht, was es mit den ritter-taͤgen vor eine bewandniß habe, auch was vor ceremonien dabey observiret werden1719 Lünig,TheatrCerem. I 1101 Faksimile
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daß ... jeder, welcher ... roß-dienst-pflichtige güter ... wiederverkäuflich verhandelet ... es innerhalb dreyer nächst darauf folgenden monate, entweder bey dem inzwischen einfallenden ritter-tage, oder beym ritterschaffts-secretario angeben [soll]1740 SammlVerordnHannov. I 269 Faksimile
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das kleid dieses ordens [brandeburg. Orden des Roten Adlers], welches bey den ritter-taͤgen oder solennitaͤten angethan wird, bestehet aus einem amaranten farben tuche mit perle-farben gros de tour gefuͤttert1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 61 Faksimile
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[es] wurde ehedem bey der ritterschaft darauf gesehen, daß die mitglieder die rittertage fleißig besuchen sollten, damit denenselben hierdurch die ritterschaftliche verfassung bekannt werden moͤchte1788 Kerner,RRittersch. II 204 Faksimile
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die rittervereinigungen schicken gesandte, machen bündnisse, schreiben rittertage eines ganzen kreises oder eines kantons ausum 1795 StaatsRHeilRömR. 75