Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
rittertag m.
rittertag , m. conventus ordinis equestris imperii Stieler 2247 . 1 1) versammlung der ritterschaft einer landschaft bei bestimmten angelegenheiten, eigentlich der tag, an dem eine solche versammlung vor sich geht. Adelung : das ritterrecht verdankt gleichfalls seine schriftliche auffassung dem erzbischofe Heinrich, der auf dem rittertage zu Volkmarst (1577) den entwurf veranlaszte. v . Kobbe Bremen u. Verden 1, 248 ; der vorsitz auf den rittertagen ist bei hiesiger ritterschaft nicht, wie dies der fall in mehreren ländern gewesen, bei der mit dem marschallamte bekleideten familie erblich gewo…