Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
ritterschlag m.
ritterschlag , m. assumtio in ordinem equestrem Stieler 1813 , schlag mit flachem schwert auf den rücken oder die schulter, vermittelst dessen die knappen zum ritter geschlagen werden ( vgl. unter ritter 2, a sp. 1054): manigen ward der ritterslag: do wurden recht, als ich ew sag, acht ritter und dar tzu hundert. Suchenwirt 4, 121 ; die ( die landesherren ) begehrten deutschen ritterschlag und verstachen ihre speere. Freytag ges. aufs. 2, 458 ; hast du des Zriny thatenruf vergessen, der gegen uns in der belagrung Wiens vom kaiser Karl den ritterschlag verdiente, ein zarter jüngling noch? Körne…