Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Ritterhauptmann
Ritterhauptmann, m., Ritterhauptleute, pl. gewählter Vorsitzender eines Ritterkantons, dem Ritterräte zugeordnet sind; er ist auch Vorsteher der Ritterkantonskanzlei ritterhauptmann uff Kraichgau 1488 Kraichgau 1 (1968) 82 so wuͤrde auch ratione des kriegs-raths und ritter-hauptmanns admission die ritterschafft disen modum sich nicht entgegen seyn lassen 1664 Moser,StaatsR. 31 S. 358 Faksimile [Buchtitel:] copia käyserl. allergnädigsten schreibens an herrn ritter-hauptmann, räthe und außschuß der ohnmittelbahren freyen reichs ritterschafft in der Wetterau und zugehörigen orthen ... sub dato Eb…