Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
richtschwert n.
richtschwert , n. schwert, womit verbrecher hingerichtet werden: denn er sah sein richtschwerdt, das allein in dem schrank an einem nagel hing, hin und her wanken. Cl. Brentano 4, 197 ; und das richtschwert zuckte wieder. J. Paul 4, 37 . als symbol der richterlichen amtsgewalt: und hätt' ich gottes richtschwert geführet, gnade hätt' ich ihr gegeben. Fr. Müller 1, 305 ; selbst dem souverän ist die verantwortlichkeit im höchsten grade beschwerlich und empfindlich, die er mit der handhabung des richtschwertes übernimmt. fürst Bismarck reden 5, 59 ; das richtschwert ist sust niemands geben, dann d…