Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
restant m.
restant , m. , subst. aus dem latein. part. präs. restans gebildet, bezeichnet 1 1) zunächst eine person, welche mit ihrer schuld oder einem theil derselben noch im rückstande ist, dieselbe noch nicht bezahlt hat: wir haben sehr viele steuerrestanten; er musz vor alle restanten stehen. Stieler 1511 . 2 2) wird es, neben restanz, für die noch ausstehende summe oder forderung gebraucht: restanten, seynd auszenstehende schulden, welche von vorigem quartal oder dem jahrs-schlusz her unbezahlt geblieben, und in allen rechnungen, welche auf vielerhand personen sich erstrecken, sonderlich in comissar…