Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
rentmeister m.
rentmeister , m. ein rechnungsbeamter, welchem einziehung und berechnung regelmäsziger einkünfte obliegt, vorsteher einer rentkammer. in Luthers bibelübersetzung im sinne von schatzmeister: Adoram war rentmeister. 2 Sam. 20, 24 ; es grüszet euch Crassus der stad rendmeister. Röm. 16, 23 ; der rentmeister den ritter mit dem golt suchen gieng. Galmy. 198. hierzu rentmeisteramt, n., rentmeisterei, f., rentmeisterisch, adj.