Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichskammer
Reichskammer, f.
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notorium ist, das solches [reichsmünzwesen] unter die besorgung der durch die wahlcapitulationen stabilirten reichscammer gehörig seie1745 Kretschmayr-Walter II 72
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reichskammer camera imperialis1691 Stieler 921 Faksimile
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daß wegen derer feudorum regalium entweder bey der kaͤyserlichen reichs-cammer oder bey dem reichs-hofrath geklaget werden koͤnne1721 Ludovici,LehnsProzeß³ 41 Faksimile
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[wurde] zu maintenirung desselben ... [fridens] das ... hoͤchste reichs-gericht der kayserlichen und reichs-cammer ... eingefuͤhrt1747 Moser,KreisAbsch. I 284 Faksimile
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daß diejenige sachen, welche zur wohlfahrt des crayses [sind] ..., von einem jeden crays verrichtet und abgestellet werden koͤnne, ohne daß hierinnen die reichs-cammer von rechtswegen eingriff zu thun vonnoͤthen1747 Moser,StaatsR. 32 S. 203 Faksimile
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nachdem diser modus argumentandi bereits von der reichs-cammer ... verworffen worden seye1769 Moser,RStändeLand. 552 Faksimile
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der reichskammer oder andern reichsmittelbaren oder unmittelbaren gerichten1802 RepRecht X 86 Faksimile
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dahe es sach were, daß jemand hierin sonder erlaubnus ergriffen würde mit jagen oder mit fischen, den soll man gefanglich nehmen und führen nach Schöneck auf die reichs cammer15. Jh. RhW. I 1 S. 45 Faksimile
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wan ein mensch im gallscheyder gericht ... beruchtiget würde ... böser thaten halber, hinter welchem heimburger das solches begriffen wird, der heimburger solle zu sich nehmen landleute und soll es lieberen dem landvogt, der landvogt ... soll es lieberen zu Schöneck in die reichs cammerAnf. 16. Jh. RhW. I 1 S. 47 Faksimile
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in der reichskammer, wann man peinlich examiniren thutAppenzLB. 1733 S. 33 Faksimile
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in die richskammer treten und neben [dem Delinquenten] stehen1750 SchweizId. III 253 Faksimile