Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Reichsfürstenrat
Reichsfürstenrat, m.
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demnach wir die hochgeborne unsere und deß heil. reichs fuͤrsten [Hohenzollern, Krummau, Lobkowitz] ... zur session und stimm im reichs-fuͤrsten-rath admittirt1641 RAbsch. III 566 Faksimile
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wie ... fuͤrst Maximilian ... in die fuͤrstenwuͤrde erhoben, auch ... auf dem reichstag zu Regensburg im reichsfuͤrstenraht stimm und session erlanget1668 Fugger,Ehrensp. 1333 Faksimile
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weilen ... das gesammte fuͤrstliche haus Naßau ... ihrer in disem crays gelegener verschidener fuͤrstenthum, graf- und herrschafften halben zwey vota ... begehrt, so seynd dieselbe ... admittiret worden, weilen solche zwey vota im reichs-fuͤrsten-rath zugelassen1671 Moser,StaatsR. 27 S. 96 Faksimile
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die braunschweigischen haͤuser alterniren im reichs-fuͤrsten-rath im vorsitz nach dem senio1719 Lünig,TheatrCerem. I 29 Faksimile
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die hohe haͤuser, welche in dem reichs-fuͤrsten-rath auf dessen weltlicher banck sitz und eigene stimme haben, seynd: 1. Oesterreich, 2. Bayern, 3. Brandenburg, 4. Pfaltz, 5. Braunschweig, 6. Sachsen, 7. Wuͤrtemberg, 8. Hessen, 9. Baaden, 10. Mecklenburg, 11. Schweden, 12. Holstein, 13. Savoyen, 14. Anhalt, 15. Lothringen, 16. Aremberg, 17. Hohenzollern, 18. Lobkowitz, 19. Salm, 20. Dietrichstein, 21. Naßau, 22. Auersperg, 23. Fuͤrstenberg, 24. Schwartzenberg und 25. Lichtenstein1748 Moser,StaatsR. 34 S. 305 Faksimile
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das wort: reichs-fuͤrst ... wird ... auch insbesondere von denen fuͤrsten gebraucht, welche auf bemelten reichs-taͤgen in dem reichs-fuͤrsten-rath ein votum virile fuͤhren und dadurch denen titular-fuͤrsten, oder personalisten, entgegen gesetzt werden1748 Moser,StaatsR. 34 S. 225 Faksimile
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daß die reichs-grafen und herren ... qua collegia, eben solche vota haben, wie jeder regierende fuͤrst, und auch qua singuli dem pleno des reichs-fuͤrsten-raths so wohl mit beywohnen doͤrffen, als ein jeder regierender fuͤrst1749 Moser,StaatsR. 39 S. 97 Faksimile
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die grafen und herrn haben zwar eintzeln keine stimmen im reichs-fuͤrsten-rath, wohl aber ein jedes derer graͤflichen collegiorum, deren vier seynd, nemlich das wetterauische, schwaͤbische, fraͤnckische und westphaͤlische1749 Moser,StaatsR. 39 S. 98 Faksimile
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da sie [reichs-graͤfliche gesandte] in dem hochloͤblichen reichs-fuͤrsten-rath, tanquam pars corporis, auf selbiger baͤncken mit-sitzen und die denen graͤflichen collegiis zustehende vota mit denen fuͤrstlichen fuͤhren1749 Moser,StaatsR. 39 S. 203 Faksimile
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das fuͤrstliche haus Sachsen hat wegen Coburg ein votum im reichs-fuͤrsten-rath1750 Moser,EinlStaatsangel. 85
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daß chur-fuͤrstliche gesandte in dem reichs-fuͤrsten-rath ebenfalls ihrer eigenen herren, oder auch anderer, stimmen fuͤhren koͤnnen, ist eine nach dem reichs-herkommen ausgemachte sache1751 Moser,StaatsR. 45 S. 17 Faksimile
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daß churfuͤrstliche gesandte in dem reichs-fuͤrsten-rath ebenfalls ihrer eigenen herren, oder auch anderer, stimmen fuͤhren koͤnnen, ist eine nach dem reichs-herkommen ausgemachte sache1774 Moser,Reichstage I 187 Faksimile
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stehen aber dem koͤnige von Schweden, als herzoge von Pommern und fuͤrsten von Ruͤgen, auch folgende gerechtsame zu. sitz und stimme auf den teutschen reichstagen im reichsfuͤrstenrath zunaͤchst vor Hinterpommern1788 Gadebusch,Staatskunde II 361 Faksimile
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wechselt also der vorsitz und die ablegung der stimmen im reichsfuͤrstenrath unter diesen sechs altfuͤrstlichen haͤusern, die daher die alternirenden genannt werden, nach dem festgesetzten schema bey jeder versammlung des reichsfuͤrstenraths ab1788 Gadebusch,Staatskunde II 362 Faksimile
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neue virilstimmen in dem reichsfürstenrathe erhalten: der kaiser, als erzherzog zu Oesterreich: für Steiermark eine, für Krain eine, für Kärnthen eine, und Tirol eine, in allem 4 stimmen1803 StaatsAktDtBund. I 34
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abgerechnet die im fürstenrathe vorhandene zwei prälatische und vier reichsgräfliche curiatstimmen, hatte der reichsfürstenrath bis 1803 ... 94 in zwei bänke, die geistliche und weltliche, vertheilte fürstliche virilstimmen1804 Gönner,StaatsR. 211 Faksimile
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wenn gleich ... die grafencurien sogar im reichsfürstenrathe sitz und stimme haben, womit ... ein recht der wahlfähigkeit zu reichsdeputationen, aber kein anspruch auf wahlnothwendigkeit verbunden ist, so werden dennoch ... die gräflichen gesandten im ceremoniel den fürstlichen gesandten nicht gleich gestellt1804 Gönner,StaatsR. 226 Faksimile