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rechtser

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Hauptquelle · Rheinisches Wb.

Rechtser

Bd. 7, Sp. 221

Rechtser ręχtsər(t) Saar, Trier , Bitb m.: Rechtshändiger.

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. modern
    Dialekt
    Rechtser

    Rheinisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    Rechtser ręχtsər(t) Saar, Trier , Bitb m.: Rechtshändiger.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit rechtser

32 Bildungen · 32 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von rechtser

rechts + -er

rechtser leitet sich vom Lemma rechts ab mit Suffix -er.

Zerlegung von rechtser 2 Komponenten

recht+ser

rechtser setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

rechtser‑ als Erstglied (30 von 32)

Rechtserbe

DRW

recht·serbe

Rechtserbe, m. rechtmäßiger Erbe, auch von Frauen so sy ir mueter in solichen benanten alter [vierzehen jar] überlebt haben, ist derselben s…

rechtserbieten

DWB

rechtser·bieten

rechtserbieten , n. erbieten zu einem gerichtlichen verfahren ( vgl. einem das recht bieten sp. 383) Diefenbach und Wülcker 815 ( v. 1523); …

Rechtserbot

DRW

rechts·erbot

Rechtserbot, n. wie Rechterbieten es habend etlich under üch stätt und völker mit kriegen angewendet allein darum, dass sy das gottswort hab…

rechtserbēden

KöblerMnd

rechtserbēden , N. Vw.: s. rechteserbēden (2) L.: MndHwb 2, 1948 (rechtserbêden[t])

rechtserbēdent

KöblerMnd

rechtserbēdent , N. Vw.: s. rechteserbēden (2) L.: MndHwb 2, 1948 (rechtserbêden[t])

rechtserbēdinc

KöblerMnd

rechtserbēdinc , F. Vw.: s. rechteserbēdinge

rechtserfahren

DWB

rechtser·fahren

rechtserfahren , part. im gesetzlichen recht erfahren: erlaube mir, so gut ich kann, den rechtserfahrnen muselmann, Ben Haly, dir bekannt zu…

Rechtserfahrene

DRW

Rechtserfahrene, m. in rechtlichen Dingen erfahrene Person, juristisch Ausgebildeter vgl. Rechtsgelehrte, Rechtskundige ob ... inen zu urtai…

Rechtserfahrenheit

DRW

rechtser·fahrenheit

Rechtserfahrenheit, f. Erfahrung, Ausbildung in rechtlichen Angelegenheiten mein rath ... der ... sich deßen [letzter wille] beybehaltung un…

rechtserforderlich

GWB

rechtser·forderlich

rechtserforderlich rechtssprachl; iSv gesetzlich notwendig, vom Gesetz auferlegt; in steuerrechtlichem Zshg GWB A(FfA I 26,803,31) CarlAug 6…

Rechtserfordernis

GWB

rechtser·fordernis

Rechtserfordernis rechtssprachl; das für die Rechtspraxis, Rechtsausübung Notwendige [ mBez auf Repetitionsstunden für Juraprüfungen ] hatte…

Rechtserholung

DRW

rechts·erholung

Rechtserholung, f. Einholung einer Rechtbelehrung vgl. Erholung (II) als ob communicationes, rechtserholungen und rechtsbelehrungen vor unzu…

Rechtserkenner

Campe

rechtser·kenner

○ Der Rechtserkenner , — s, Mz . gl. der für Recht erkennet, einen Rechtsspruch ertheilet (Decernent ).

rechtserkenntnis

DWB

rechtser·kenntnis

rechtserkenntnis , f. erkenntnis des rechts, namentlich des gesetzlichen: eine mangelhafte rechtserkenntnis haben. vgl. rechtskenntnis.

Rechtserkennung

Campe

rechtser·kennung

Die Rechtserkennung , Mz. — en , die Erkennung, Entscheidung in einer Rechtssache, oder nach dem Rechte; wie auch, der Rechtsspruch. »Da sie…

rechtserlaubt

DWB

rechts·erlaubt

rechtserlaubt , part. nach gesetzlichem rechte erlaubt: ein rechtserlaubtes negotium. Mühlenbruch lehrbuch des pandectenrechts 2, 281 .

Rechtsermahnung

DRW

rechtser·mahnung

Rechtsermahnung, f. förmlicher Antrag vor Gericht ehe und bevor ein rechts ermanung angehört oder ein rechtstag hierüber bestimbt, solle der…

Rechtserteilung

DRW

rechtser·teilung

Rechtserteilung, f. wie Rechterkenntnis es werde des unterschieds der religion ungeachtet an gleicher rechtsertheilung kein mangel erscheine…

Rechtserwerb

DERW

rechts·erwerb

Rechtserwerb, M., ›Erwerb eines einzel- nen Rechtes (ursprünglich [originär] oder abgeleitet [derivativ])‹, 19. Jh., s. Recht, Erwerb, vgl. …

Rechtserwägung

DRW

Rechtserwägung, f. Überlegung als Grundlage des richterlichen Handelns während des Verfahrens so deren richter einer, auch heimliche verstaͤ…

Rechtserzeugende Tatsache

Meyers

Rechtserzeugende Tatsache oder rechtsbegründende Tatsache , rechtshindernde und rechtsvernichtende Tatsache , s. Beweislast .