Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
rechtfertigkeit f.
rechtfertigkeit , f. zustand eines rechtfertigen; gerechtigkeit in gerichtlichem sinne ( vgl. rechtfertig 1): justitia rechtfertickeit Dief. 313 a ; umb das solche gerichte und rechtfertikeit furgang genzlich haben muge, so haben wir den ganerben zu Cronenberg erleubt, das sie ... halsgericht haben mugen. Haltaus 1522 ; in sittlichem sinne (rechtfertig 2, a ): er ist das haupt der hohen, und die kron aller groszen, die welt rühmet sich der folge seiner rechtfertigkeit. pers. baumgarten, vorrede; in den tagen deiner rechtfertigkeit, o könig! klagt niemand über die welt. ebenda; vor allem seine …