Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Ratswaage
Ratswaage, f. öffentliche städtische Waage iU. zu einer Privatwaage vgl. Rathaus (III) alle wolle und wachs ... muß auf der oͤffentlichen raths-wage durch einen geschwornen wagemeister gewogen ... werden 1680 CCMarch. IV 3 Sp. 115 Faksimile [sollen] alle und jede kauff-leute ... wann sie zucker von Hamburg kommen lassen, solchen ... auf der raths-wage wiegen lassen 1687 CCMarch. VI 1 Sp. 579 Faksimile hat auch die stadt die gerechtigkeit einer freyen öffentlichen raths-waage 1720 HannovGBl. 10 (1907) 88 eine gemeine stadt- oder raths-waage ..., auf welcher, mit untersagung aller winkel-waagen,…