Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
ratlos adj. und adv.
ratlos , adj. und adv. 1 1) ohne sorge oder pflege: raatlosz, unerbauwen, incultus. Maaler 321 b ; raatloser leib, ungeraatsamet, incultum corpus. ebenda. 2 2) ohne rat und beistand: radtlosz, der on radt ist, consilii expers. Maaler 322 b ; rahtlos, consilii inops. Stieler 1178 ; da berief der könig, rathlos wie er war, den erzbischof .. zu seinem beistand herbei. Dahlmann dän. gesch. 1, 230 ; ach, und es wich aus Rom nicht blos ihr ( der Victoria ) heiliges bildnis, aber sie selbst, ratlos sank die entgötterte stadt! Platen 148 ; dafür rateslos: wolt ihr mein leid vermehren mit trösten sonde…