Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Ratgeben
Ratgeben, n. (insb. juristische) Beratung bdv.: Ratgebung vgl. raten het er [Oberstadtschreiber] namlich arbeit von der stat wegen an ratgeben oder an schreiben dez sullen wir ien besunderlichen lonen 14. Jh. Nürnberg/Schmitt,NhdSchriftspr. 310 wir ordnen ... daß cammerrichter und beisitzer ... sich ... advocierens und rathgebens in andern gerichten und sachen gentzlich enthalten 1555 RKGO.(Laufs) I 6 § 1 Textarchiv: RKGO.(Laufs) I 6 es soll sich auch vnser landt marschall ... vnd beysizer, alles rathgebens, commissiren, vnd beystandts, in sachen, darinen sie richter sein sollen, genzlich enth…