Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Quacksalber
Quacksalber, (Quacksalbe), m.
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van den physicis und chirurgen. hirher hören ok de arsten und alle andere quacksalven, de sik vor arsten utgevenvor 1531 RügenLR. Kap. 128 Textarchiv: RügenLR. Kap. 128
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quacksalbern, so auß fremden landenn anhero kommen, auff dem thumbhoffe ... allerhandt salben ... außrueffen unnd verkauffen oder sunst auch gedrencke unnd dergleichen artznei den leuten zubereiden sich annhemen, dardurch menniger, so denselben vertrawet, ihn schaden gefuhrt1574/82 Korsch,StrRKöln 113
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[es] schal nen meister eines bohnhasen edder quachsalvers sohne in de lhere nhemen edder mit ehme converseren1577 HambZftRolle 21 Faksimile
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quacksalber oder comödienspieler hielte weiter umb concession an ... könnte er privatim etwas verkaufen, möchte es sein, publice aber könnte es nicht zugelassen werden1644 ProtBrandenbGehR. II 380 Faksimile
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wenn sie uͤber die dinge worinnen sie nach gehaltener erforschung gut zeugnis ihrer erfahrung erlanget, sich geluͤsten lassen, darneben auch allerhand anderer kranckheiten cur vor die hand zu nehmen, und also die unverstaͤndigen gemeinen leute zu beruͤcken; unter welche rotte auch gehoͤrig seyn ... die quacksalber und schlangenfaͤnger1657/67 GothaLO. III 19
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solches kan man an einem ... quacksalber (welche sich selbst vornehme aertzt, oculisten ... nennen, auch ihre ... siegel daruͤber haben) augenscheinlich abnehmen1669 Grimmelshausen(BdK) I 1 S. 564
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auch ... die jenige quacksalber ... welche von der medicinischen facultaͤt nicht examiniert seynd ... von dem marckt hinweg zuschaffen1679 CAustr. I 530 Faksimile
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stoͤhrer, betrieger, quacksalber ... die nicht zum artzney-wesen gehoͤren, sollen nirgends geduldet ... werden1685 CCMarch. V 4 Sp. 21 Faksimile
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marckschreyer oder so genandte quacksalber1716 CCPrut. III 519 Faksimile
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daß hinführo keine marckschreyer oder sogenandte quacksalber, welche nicht ... eine concession zum öffentlichen verkauff ihrer medicamente erhalten ... können, geduldet werden sollen1718 HannovGBl. 8 (1905) 218
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daß außer den bestellten medicis ... keiner ... curen sich anmasen duͤrfen, indem viele in ... gefahr leibes und lebens sich gestuͤrtzet, wenn sie unterlassen, eines verstaͤndigen medici rath ... zu suchen, und ... die ... quacksalber ... gebrauchet1733 AltenburgSamml. I 342 Faksimile
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daß die ... quaksalber ... in denen gemeinden nicht gedultet ... werden sollten1751 SammlBadDurlach II 91 Faksimile
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sind folgende gewerbe und handthierungen dem adel verboten: storcher, quacksalber, zahnbrecher1752 v.Loen,Adel 423
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quacksalber sollen auf den wochenmaͤrkten in B. nicht gelitten werden1763/85 BrschwWolfenbPromt. IV 348
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wenn denen ... quacksalbern das arzney-ausgeben ... nicht verwehret wird, da selbige durch falsche vorspiegelungen ... die arme einfaͤltigen uͤberreden ... hoͤchstschaͤdlichen arzneyen von ihnen zu nehmen1775 VerordnAnhDessau I 179 Faksimile
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saͤmmtliche unterthanen sollen sich, bey ausbrechender vieh-seuche, mit unwissenden vieh-aerzten und quacksalbern ... nicht einlassen1780 CSax. I 1094 Faksimile
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verzeichnis der unehrbaren personen ... quacksalber1785 Fischer,KamPolR. I 279 Faksimile
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klagen ..., daß marktschreyer, landstreicher, quacksalber, nachrichter, alte weiber ... die patienten ... mit schwaͤtzen, purganzien ... und operationen ... schaͤndlich betruͤgen1785 KurpfSamml. IV 678 Faksimile
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quacksalber ... die ... ohne erlaubniß der obrigkeit ... ein gewerbe machen, sollen ... mit gefängniß auf vierzehn tage ... bestraft werden1794 PreußALR. II 20 § 706
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quacksalber, die ohne erlaubniß zum curiren zu haben, sich gleichwohl damit abgeben1805 RepRecht XII 155 Faksimile
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die meuchelmoͤrder, worunter auch die quacksalber zu zaͤhlen sind1806 v.Berg,PolR. VI 1 S. 931 Anm.
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andere ... die krankheit ... curirten ... [mit] queksilber ... bis daher [durch] quacksalber keker gebraucht1808 Cleß,KirchlLGWürt. II 2 S. 837 Faksimile
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waͤhrend afteraͤrzten und quacksalbern eine schwere strafe droht ... steht es jedem unwissenden bader ... frei, auf freche weise ... ihren nebenmenschen ... blut ... zu entziehen1827 StaatsbMag. VII 784 Faksimile
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daß R. keinen ordentlichen arzt, sondern nur einen ... unwissenden quacksalber zu diesen kranken berufen ... ist ... gewiß. allein ... anzeigen einer vergiftung konnten nicht erhoben werden1829 v.Feuerbach,merkwVerbr. II 96