Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Protektionsgeld
Protektionsgeld, n. I Vogteiabgabe hat man bei allhiesiger archivo jetzt erwehnter vogtei und daher ruhrenden vogts- oder protectionsgelderen nachgesehen und befunden, dass es zehen marks pagamenti berckensis sind 1653 Wittrup,RheinbergRG. 52 Anm. 7 Faksimile II Schutzgeld würde er [privilegiatus oder toleratus] aber von dem famulo [der ein eigenes Gewerbe betreibt] gar ein protections- und schutzgeld erheben, hat er nicht allein das erhobene geld ... abzuführen, sondern auch selbst den verlust des privilegii oder toleranz zu gewärtigen 1754 Stern,PreußJuden III 2 S. 1247