Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Proklamationszettel
Proklamationszettel, m. I Schriftstück mit dem Namen des neugewählten und zu proklamierenden (I) deutschen Königs [von dem wahl-actu:] alsdann stellte sein [chur-fuͤrst zu Mayntz] vice-cantzlar ihme und er dem maynzischen dom-dechanten einen proclamations-zettel zu, und befahl die proclamation ad populum [des gewählten Königs] zu verrichten 1738 Moser,StaatsR. II 408 Faksimile II Schriftstück, das die Heiratsabsicht von Brautleuten bekundet und zur Proklamation bestimmt ist die proclamations-zettel, soll er pfarrer nicht von denen personen so zu proclamiren, sondern von dem ordinari reformirte…