Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Proklamationszettel
Proklamationszettel, m.
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[von dem wahl-actu:] alsdann stellte sein [chur-fuͤrst zu Mayntz] vice-cantzlar ihme und er dem maynzischen dom-dechanten einen proclamations-zettel zu, und befahl die proclamation ad populum [des gewählten Königs] zu verrichten1738 Moser,StaatsR. II 408 Faksimile
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die proclamations-zettel, soll er pfarrer nicht von denen personen so zu proclamiren, sondern von dem ordinari reformirten pfarrer zum heil. geist, welcher das kirchen-buch haͤlt, selbige personen jedesmal zeitlich ... namhafft machen1680 Struve,PfälzKHist. 676 Faksimile