Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Privatschuldner
Privatschuldner, m. Person, die Privatschulden hat andern in ediktssachen angemelten glaubigern und sonst privatschuldnern 1600 AktGegenref.² II 91 oeffentliche kassen und anstalten haben, bey aufgenommenen darlehnen, auch wegen des orts der rückzahlung, vor privatschuldnern kein vorrecht 1794 PreußALR. I 11 § 776 zu diesen privatverbindlichkeiten ist denn auch die abloͤsung der leibeigenschaft, wo sie noch bestehet, zu zaͤhlen, indem sich der leibeigene zu seinem leibherrn in dem verhaͤltniß des privatschuldners zu seinem privatglaͤubiger befindet 1817 ProtBundesversamml. III 218