Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Privatschuld
Privatschuld, f. dem privaten oder einem untergeordneten öffentlichen Bereich zuzuordnende Verpflichtung oder Geldschuld; ihre Übernahmepflicht durch den Amtsnachfolger bzw. Erben wurde in der Rechtswissenschaft diskutiert das s.g. die obgemelte empfangene kauffsummen nicht in ire selbst eigene privatschulden ... anwendenn 1574 IlsenburgUB. II 327 Faksimile wann dieselbe [im öffentlichen oder kirchlichen Eigentum stehende Güter] wegen privat-schulden in die execution kommen ...: sollen dieselbe ... nicht alienirt, ... sondern die execution allein ad fructus & commoditates gefuͤhrt werden ÖstEx…