Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Privatherrschaft
Privatherrschaft, f. I intermediärer Herrschaftsträger unterhalb der Landesherrschaft [daß] daß ampt Wollin unter privat herrschafften gestanden, deren beiderseitz beamten hierinnen ein stetz differentes interesse gesucht 1696 WollinTucker. 181 das grundbuch bey den privatherrschaften, und in den ihnen unterthaͤnigen staͤdten 1780 SteirEinl. 311 Faksimile II wie Privatgut unser [Kurfürst v. Schönborn] privat-herrschaft Pommersfelden 1770 FrkBl. 7 (1955) 90 III privater Dienstherr ein jedes jahr seines [Handwerksgeselle] militair-dienstes, als ein wander-jahr angerechnet werden soll. dagegen wi…