Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Privateigentum
privat Adj. ‘persönlich, vertraulich, nicht amtlich, nicht öffentlich, einem oder mehreren einzelnen gehörend, nicht staatlich’, Entlehnung (16. Jh.) aus gleichbed. lat. prīvātus, eigentlich ‘(der Herrschaft, Amtsgewalt) beraubt, (vom Staat, von der Öffentlichkeit) abgesondert’, dem Part.adj. von lat. prīvāre ‘berauben, befreien, (ab)sondern’; vgl. lat. prīvus ‘für sich bestehend, einzeln, eigen(tümlich), einer Sache beraubt’ (s. Privileg). – Privatdozent m. ‘nichtbeamteter Dozent, Privatvorlesungen haltender Gelehrter’ im Unterschied zum öffentliche Vorlesungen haltenden beamteten Professor (…