Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Polizeistrafe
Polizeistrafe, f. (Geld-)Strafe für einen Verstoß gegen die Polizeiordnung (I) die pollicey-straffen belangenndt, ist an ime selbst khundtlich, daß die versprechen [!] wider die polliceyordnung khaine gerichts-straffen, sonnder burgerliche politische straffen auf sich tragen 1612 Zobel,Polizei WB. I 632 dann auch sollen gemelt camerer und rat alhie alle polliceistraffen und was dennen anhengig - es seie übermessiges voltrinken, über die zeit zechen, zu grosse hochzeiten und kündstaufen, verbottnes spillen und tobacktrinken - [haben] vor 1668 Innviertel/ÖW. XV 46 massen derjenige, so land-franc…