Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
polizeilich
Polizei f. mit besonderen Vollmachten und Pflichten ausgestattetes staatliches Organ, das die öffentliche Ordnung und Sicherheit, gegebenenfalls auch zwangsweise, zu gewährleisten hat und damit der Aufrechterhaltung der bestehenden Gesellschaftsordnung dient (um 1800), älter ‘Sorge eines Staates, einer Obrigkeit um das Wohl der Bürger’ (18. Jh.), ‘Regierung, Verwaltung, Ordnung, Sittenaufsicht in Staat und Gemeinde sowie die dazugehörigen Verordnungen’ (15. Jh.). Frühnhd. obd. policy, polizei (15. Jh.), md. policei (16. Jh., Luther) ist entlehnt aus mlat. politia, policia ‘Ordnung, Verwaltung …