Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Polizeihandel
Polizeihandel, m. I Polizeiangelegenheit [den Predigern wird verboten] sich in polizey- und weltliche händel zu mischen 1685 Magdeburg/Zobel,Polizei WB. I 302 von den regierungserkanntnissen, welche bey dergleichen policeyhaͤndeln in 2da instantia alldort ergehen 1770 Kreittmayr,StaatsR. 357 Faksimile II gerichtliche Streitsache wegen Übertretungen von Polizeigesetzen uͤbrigens aber unter geist- und weltlichen studiis und expeditionibus wenig unterschied gehalten worden, und fast ein jeder weltlichen gerichts- und policey-haͤndeln mit beywohnen ... [kann] 1721 Knauth,Altenzella II 174 Faksimil…