Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Pflugfron
Pflugfron, f.
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drei tage handfron ... sechs tage pflugsfron1583 MittSächsVk. 3 (1903/05) 27
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120 acker, zusambt der dazu gehörigen pflugfrohme, welche aber anjetzo ungangbar, sonst aber jeden lenzen einen tag zu frohnen hat1641 Weimar/Diefenb.-Wülcker 801 Faksimile
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von pflug- hand- und anderen frohnen1666 GothaLO. II 2 Tit. 15 Faksimile