Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
pflichtschuldig
pflichtschuldig, adj., adv.
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wi sint es mit unsern pflichtschuldigen gehorsam und innigen gebede ... zu vordenen jeder tid willich1583 MittSchulg. 4 (1894) 191
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in allen puncten ... ihren unterthaͤnigen pflichtschuldigen gehorsam zu erweisen1659 HadelnPriv. 292 Faksimile
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bei continuirlicher, pflichtschuldigster aufwartung1715 ActaBoruss.BehO. II 265 Faksimile
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daß alles pflichtschuldigst in obacht genommen ... werde1768 CSax. I 976 Faksimile
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daß ... unsere allerhöchste willens-meinung in den pflichtschuldigsten vollzug gesetzet werde1769 MariaTheresiaHeerwesen 94
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wann nun sothanes anbefohlniß in pflichtschuldigsten gehorsam zu befolgen ist1770 Oberlausitz/SchulO.(Vormbaum) III 613 Faksimile
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aus was ursachen er sich ermaͤchtigt, einen von kais. maj. ... zu lehen ruͤhrenden blutbann ohne vorherige pflichtschuldige ansuchung ... zu veraͤussern1783 Mader,ReichsrMag. III 81
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eines jeden jahrs gleich einem jeden gemeindsmann den stammholz zu geben pflichtschuldig1606 SchriesheimW. 215