Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
pflichtschuldig adj. und adv.
pflichtschuldig , adj. und adv. aus pflicht schuldig, pflichtgemäsz, besonders im kanzleistil gebräuchlich. Heynatz 2, 321 : sich pflichtschuldig verhalten. Ludwig 1401 ; pflichtschuldigste treue. Frisch 2, 55 a ; zur ausbesserung der deutschen sprache pflichtschuldigster maszen beitragen. Rabener 1, 183 ; ich schreibe es ihnen als ein pflichtschuldiges opfer der dankbarkeit. Wieland bei Merck 1, 216 ; und was die fische .. pflichtschuldigst in der pfanne gesungen. werke 18, 248 ; im briefstil des 17. jahrh. heiszt es: euer hoch-fürstl. gnaden underthänigster, pflichtschuldiger knecht. Schuppi…