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pfandherr

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DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

pfandherr m.

Bd. 13, Sp. 1609
pfandherr, m. pfandinhaber, pfandgläubiger: die pfandherrn det er manen, ob si in laden wölten zu gebraten hanen. Liliencron volksl. 134, 25, vgl. 32. 48; es soll auch der pfandherr ... so lang er das pfand inhat, dasselbig wie .. sein selbst eigen gut versorgen. Nürnb. reform. 20, 1, 1; pfandesherr Schweinichen 1, 20; ein herr, der das pfandrecht ausübt, der als auspfänder eingesetzte beamte. weisth. 1, 661. 839 u. oft.
427 Zeichen · 18 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    PfandherrDer

    Campe (1807–1813) · +2 Parallelbelege

    Der Pfandherr , — en, Mz. — en . 1) Der Herr, Ihaber eines Pfandes, auf welches er einem Andern Geld geliehen hat, oder …

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit pfandherr

3 Bildungen · 3 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von pfandherr 2 Komponenten

pfand+herr

pfandherr setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

pfandherr‑ als Erstglied (3 von 3)

Pfandherrlich

Campe

pfand·herrlich

Pfandherrlich , adj . u. adv . (R.), dem Pfandherrn gehörend, in des= sen Rechte gegründet.

Pfandherrschaft

DRW

pfandherr·schaft

Pfandherrschaft, f. I Person oder Institution, die ein Dorf, eine Stadt oder ein bestimmtes Rechtsgebiet als Pfand (I) innehat und die damit…

pfandherrschaftlich

DRW

pfandherrschaft·lich

pfandherrschaftlich, adj. auf einer Verpfändung beruhend man will nicht sagen, dass die untertanen diser herrschaft, indeme die pfandherrsch…